TSG Gutachten (nur noch bis 11/24… danach gilt das Selbstbestimmungsgesetz)
In der Begutachtung zur Vornamensänderung und Personenstandsänderung nach dem §TSG soll zu folgenden Fragen Stellung genommen werden:
- Empfindet sich die Person aufgrund der Transsexualität nicht mehr dem Geburtsgeschlecht zugehörig?
- Steht die Person seit mindestens 3 Jahren unter dem Zwang, im Wunschgeschlecht zu leben?
- Ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass sich dieses Zugehörigkeitsempfinden nicht mehr ändern wird?
§ SBGG Selbstbestimmungsgesetz ( ab 11/24)
- Formloser Anmeldung übers Standesamt + m/w/d und entsprechenden Namen
- innerhalb 3-6 Monaten Erklärung abgeben das ernsthaft + sicherer Wunsch
- (min 1 Jahr nicht änderbar, KiJu kürzer möglich)
- bei KiJu (14-17LJ) müssen Eltern zustimmen, Erklärung abgeben
- Nachteil: Offenbarungsverbot mit Strafe bei „absichtlich schädigen wollen“ nicht bei „egal, dachte wissen alle, oh sorry….“
- gilt nur für Menschen mit Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis.
Therapie:
Ich biete Begleittherapie, in der Sie die Themen besprechen können, die für Sie relevant sind, auch jenseits von Trans*. Selbstverständlich können Sie auch zu mir in Therapie kommen, wenn es sich um ein ganz anderes Thema handelt. Die 18-monatige Begleittherapie ist nach 10/18 (S3-Leitlinien) nicht mehr verpflichtend für operative Maßnahmen für gesetzlich Versicherte. Der MDK setzt seit 9/20 12x 50min Psychotherapie zur Diagnostik für die OPs voraus. Die Gutachten für die Namensänderung oder Translebenslauf ist dafür nicht erforderlich!
Hilfreiche Dokumente und Links
bml-walker [wie sich verschiedene Faktoren (Sex, Stimmung, Gender,…) auf den Gang auswirken]